
Damit Sie wettbewerbsfähig bleiben, ist ein Schutz für Ihre Produkte wichtig. Der erste, wichtige Schritt ist deshalb unsere Beratung vor einer geplanten Anmeldung. Wir besprechen ausführlich, welche Anmeldung für Ihren Zweck angemessen und sinnvoll ist. Unsere kompetenten Anwälte unterstützen Sie, wenn eine Schutzrechtsverletzung durch Dritte begangen oder gegen Sie angemeldet wird. Was Sie in Sachen Urheberrechte beachten müssen, gehört ebenfalls zu unseren Leistungen für Sie.
Nicht nur die Beratung zur Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern ist unerlässlich für Ihren Bestand auf dem Markt. Auch die Anmeldeschrift muss umfassend ausgearbeitet werden. Jede kleine Lücke, jeder unvorteilhafte Formulierung könnte Ihnen zum Nachteil gereichen. Nur, was in der Anmeldung bereits erfasst und durch das Patentamt eingetragen wird, kann später in Anspruch genommen werden. Unsere in jahrzehntelanger Arbeit gewonnene Expertise und den notwendigen Weitblick setzen wir zu Ihrem Vorteil ein.
Anfang 2019 trat ein novelliertes Markenrecht in Kraft. Unsere Beratung sowie die Ausarbeitung und Anmeldung von Marken nehmen wir gemäß den neuesten Anforderungen vor. Wir vertreten Sie im Eintragungsverfahren und stehen Ihnen in Widerspruchsverfahren zur Seite. Markenrecherchen und die Auswertung der erzielten Ergebnisse sind ebenso Bestandteil unserer Leistungen. Eine regelmäßige Kollisionsüberwachung Ihrer Marken trägt dazu bei, dass für Ihr Produkt das Alleinstellungsmerkmal erhalten bleibt.
Bewährte Produkte nachzuahmen wird immer mehr zum Trend. Billiganbieter könnten auf diese Weise dazu beitragen, Ihren Markt einbrechen zu lassen. Mit einem kompetent ausgearbeiteten Markenschutz können Sie sich davor schützen und gegen Produktpiraterie vorgehen. Basis jeder Markeneintragung sind die gewählten Schutzklassen und die Länder, in denen das Markenrecht zum Tragen kommen soll. Welche Markenart und -umfang, welche Klassen und Kennzeichen für Ihr Unternehmen wichtig sind, erfahren Sie in unserer ausführlichen Beratung.
Das Deutsche Patent- und Markenamt nimmt bei der Markeneintragung keine Prüfung hinsichtlich bereits bestehender Marken vor. Unterbleibt im Vorfeld eine qualifizierte Markenrecherche, laufen Sie Gefahr, dass Sie mit Ihrer Anmeldung ältere Rechte verletzen. Wir nehmen Ihnen die heikle und umfangreiche Arbeit der Markenrecherche ab. Auf die Ähnlichkeit mit bestehenden Marken und der eingetragenen Kennzeichen weisen wir Sie vor der Anmeldung hin. Zu unserem Angebot gehört auch, gemeinsam mit Ihnen einen Weg zu finden, wie sich Ihre Neuanmeldung von eingetragenen Marken unterscheiden kann und so dennoch erfolgreich wird.
Mit einem eingetragenen Design - verbreitet auch als Geschmacksmuster bekannt -, schützen Sie die äußere Form Ihres Produktes. Es wird für Gegenstände, aber auch für grafische Darstellungen gewährt. Sogar für innovative Einzelteile eines Produktes kann sich die Anmeldung als Design lohnen. Bei der Einreichung der Designanmeldung wird besondere Kompetenz abverlangt: Nur, was unverkennbar ersichtlich ist, steht künftig unter Designschutz. Mit diesem Schutz können Sie gegen Verletzungen Ihrer Rechte vorgehen. Wir vertreten Sie im Eintragungsverfahren, vor Gericht bei Geschmacksmusterverletzungen und stellen unser forensisches Können unter Beweis, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Damit Investitionen und Bemühungen nicht ins Leere laufen, ist die richtige Strategie unerlässlich. Dies gilt auch, wenn Sie Schutzrechte anmelden möchten. Gemeinsam besprechen wir, wie Sie Schutzrechte und betriebswirtschaftliche Belange optimal vereinen können. Dabei berücksichtigen wir die Marktsituation, beraten Sie hinsichtlich der Effizienz von Strategien und Kontrollinstrumenten. Auf Chancen und Risiken betriebswirtschaftlicher Konzepte im Hinblick auf Schutzrechte weisen wir Sie umfassend hin.
Der Wettbewerb in Sachen Software ist immens. Damit Sie mit Ihrer Entwicklung nicht auf der Strecke bleiben, prüfen wir für Sie die Schutzfähigkeit softwarebezogener Erfindungen. Die notwendigen Unterlagen für die Einreichung von Softwarepatenten arbeiten wir für Sie aus. Gleichzeitig spielt der Faktor Urheberrecht gerade bei Software in unserer Arbeit eine wesentliche Rolle. Mit unserer ausführlichen Beratung zum Softwareschutz tragen wir dazu bei, dass Ihre Software oder einzelne Elemente der Software rechtssicher von Ihnen vertrieben werden können.
Abmahnungen in Sachen Urheberrecht sind an der Tagesordnung. Strengere Vorschriften durch Novellierungen einerseits und immer raschere Veränderungen in der Medienwelt verlangen ein explizites Wissen, was urheberrechtlich geschützt ist oder für Sie geschützt werden kann. Ihre Ansprüche hinsichtlich des Urheberrechts werden durch uns gerichtlich wie außergerichtlich vertreten. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Abwehr von Ansprüchen, die tatsächlich oder vermeintlich aus einer Urheberrechtsverletzung herrühren.
Durch eine Lizenz wird das Nutzungsrecht an geistigem Eigentum geregelt. Ein Vertrag, in dem diese Nutzung genau bestimmt ist, ist wesentliche Grundlage dafür, welche Möglichkeiten Sie Lizenznehmern gestatten möchte. Möchten Sie selbst Lizenzen in Anspruch nehmen, beraten wir Sie ausführlich darüber, welche Regelung für Sie und Ihr Unternehmen zweckmäßig ist und wie Sie gegen Urheberrechtsverletzungen gefeit sind. Bei einer Bewertung von Schutzrechten berücksichtigen wir sowohl juristische als auch wirtschaftliche Aspekte. Gerne übernehmen wir die Vertragserstellung für Sie.
Ehe ein Patent rechtskräftig wird, besteht für neun Monate nach der Veröffentlichung die Möglichkeit, es durch Einspruch anzugreifen. Unabhängig davon, ob Sie Einspruch gegen eine Anmeldung einlegen möchten oder ein Mitbewerber Ihr Patent verhindern will, recherchieren wir für Sie und überprüfen die Sachlage. Wir beurteilen Ihre Chancen im Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren und übernehmen Ihre Vertretung vor Gericht.
Ob bewusst oder unbewusst: dass Schutzrechte verletzt werden, kommt regelmäßig vor. Wir übernehmen für Sie die Beurteilung von Schutzrechtsverletzungen unabhängig davon, ob Ihre Rechte oder die anderer in Gefahr sind. Bei der Suche nach Alternativlösungen, die keine Verletzung bestehender Rechte darstellen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Lässt sich eine Auseinandersetzung nicht verhindern, stehen wir Ihnen außergerichtlich wie gerichtlich zur Seite.
Gebundene wie freie Arbeitnehmererfindungen bedürfen eines Schutzes, damit sie ihren Wert behalten. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie betrieblich auf eine Arbeitnehmererfindung - auch im Vorfeld - reagieren können. Nachbetriebliche Vereinbarungen, die auszuhandelnde Erfindervergütung und die entsprechenden Verträge handeln wir für Sie aus und fixieren ihren Inhalt rechtskräftig. In Fällen, in denen keine gütliche Einigung erzielt werden kann, übernehmen wir gerne Ihre Vertretung.
Alles, was im weiteren Sinn als Schutzrecht betrachtet werden kann, gehört ebenfalls zu unserem Aufgabengebiet. Insbesondere stehen wir Ihnen mit Rat und Tat in Wettbewerbsangelegenheiten zur Verfügung, die im Zusammenhang mit Schutzrechten stehen oder stehen könnten. Auch Rechtsangelegenheiten wie Halbleiterschutzrechte und Sortenschutzrechte, die ein tieferes Fachwissen voraussetzen, sind bei uns in guten Händen. Branchenübergreifend arbeiten wir hier mit Spezialisten zusammen, gemeinsam kämpfen wir für Ihren Erfolg.