Home | Beratungsgebiete | Patente und Gebrauchsmuster

Patente und Gebrauchsmuster - welcher Schutz ist wichtig?

Vor- und Nachteile von Patent und Gebrauchsmuster wollen überlegt abgewogen sein. Unsere erfahrenen Patentanwälte wissen, welcher Rechtsschutz für Ihre Erfindung sinnvoll ist. Durch die Hinzuziehung des Fachmanns werden Formfehler vermieden, die sonst selbst eine hervorragende Idee zunichte machen könnten.

 

Gerne nehmen wir uns für eine ausführliche Beratung Zeit und erläutern Ihnen den Schutzumfang und das Prozedere rund um die Anmeldung, die Erteilung und die Verlängerung der Schutzrechte. Versierte Patentanwälte stehen Ihnen dafür in unserer Patentanwaltskanzlei in Hannover telefonisch oder im persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Die Unterschiede auf einen Blick:

Patent oder Gebrauchsmuster

Patente wie Gebrauchsmuster sind dafür gedacht, Ihre Erfindung auf einer nationalen Ebene abzusichern. Damit ist gewährleistet, dass kein Mitbewerber die gleiche Erfindung auf den Markt bringen kann. Patente gewähren weitergehende Rechte und können über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten bleiben. Bei Gebrauchsmustern wird ein schnellerer Schutz erreicht, es können jedoch nicht alle neue Verfahren durch die Gebrauchsmusteranmeldung geschützt werden. Der Patentanwalt unterstützt Sie dabei, indem er Anmeldungen inhaltlich wie formal überprüft und den geeigneten Schutzumfang feststellt.

Patente - umfassendes Schutzrecht mit amtlicher Prüfung

Für drei Arten von Erfindungen erübrigt sich die Frage, ob sie als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden sollen: Technische, biologische und chemische Verfahren können nur durch ein Patent geschützt werden. Gerade in diesen Bereichen setzen Patentanmeldungen eine präzise Ausformulierung voraus, damit keine Schwachstellen entstehen, die der Konkurrenz bei der Anmeldung ähnlicher Patente nützen würden.

Damit das Patent der Prüfung des Patentamtes standhält, ist in der Patentanmeldung eine differenzierte Beschreibung der Erfindung notwendig. Ein Patentanwalt weiß um mögliche Fehlerquellen, die zu einer Ablehnung der Anmeldung führen könnten. Mit seiner Hilfe werden alle formalen Ansprüche an die Anmeldung umgesetzt. Seine Aufgabe ist es, sich um die rechtzeitige Entrichtung der Patentgebühren zu kümmern und in Ihrem Sinn Verlängerungsfristen im Auge zu behalten.

Deutschen Erfindern steht es zwar frei, ihre Patente selbst anzumelden. Ausländische Einreicher müssen den Weg über den Patentanwalt gehen, wenn sie beim DPMA eine Anmeldung vornehmen möchten. Wesentlich für den Schutzumfang ist jedoch auch die Erfassung der richtigen Schutzklassen, hier ist ebenfalls eine fachliche Beratung sinnvoll.

Gebrauchsmuster - das "kleine Patent"

Bei der Anmeldung eines Gebrauchsmusters ist von Vorteil, dass hier schneller als beim Patent ein Rechtsschutz erzielt wird. Dies beruht vor allem darauf, dass eine Prüfung durch das Patentamt zunächst nicht erfolgt. Der rasche, ungeprüfte Durchlauf birgt allerdings auch Gefahren. Liegen ähnliche Gebrauchsmuster und zeitlich vorrangige Anmeldungen vor, können Löschungs- und Verletzungsverfahren die Folge sein. Erst dann erfolgt eine nachträgliche Überprüfung des Gebrauchsmusters. Mögliche Auswirkung könnte also sein, dass Ihr Gebrauchsmuster ungültig wird.

Die Hinzuziehung eines Patentanwalts beugt dieser Gefahr jedoch vor. Vor Einreichung der Anmeldung übernimmt er die Recherche und weist Sie auf ähnliche Gebrauchsmuster hin. Oft reicht es schon aus, die eigene Anmeldung in Details genauer zu definieren, um den vollen Schutz zu erreichen und zu erhalten.

Ein weiterer Vorteil des Gebrauchsmusters ist, dass die Kosten für die Anmeldung bis hin zum erteilen Schutzrecht nur 10 bis 15 % von den Kosten eines Patents betragen. Allerdings besteht hier im Gegensatz zum Patent nur eine eingeschränkte Schutzdauer. Die Verlängerungsfrist endet beim Gebrauchsmuster mit dem Ablauf von 10 Jahren, ein Patent kann 20 Jahre lang aufrechterhalten werden.

Entscheidungshilfe Patent oder Gebrauchsmuster

Läuft bei der Anmeldung eines Patentes oder eines Gebrauchsmusters formal oder inhaltlich etwas schief, ist die Chance vertan. Um die richtige Entscheidung zu treffen, müssen Faktoren wie Schutzdauer oder Schutzart mit dem für Sie individuellen Wert der Erfindung in Relation gebracht werden. Erscheint es vielleicht anfangs als Vorteil, durch die Anmeldung zum Gebrauchsmuster gegenüber dem Patent Kosten einzusparen, kann dies zum Bumerang werden, wenn nach 10 Jahren der Rechtsschutz erlischt. Durch die Expertise der Mitarbeiter in unserer Patentanwaltskanzlei in Hannover werden Ihnen wichtige Kriterien dargelegt, die hilfreich für Wahl der Anmeldungsart sind.

Verlassen Sie sich bei der Anmeldung Ihrer Erfindung nicht allein auf Ihr Know-how als Unternehmer, sondern setzen auf die fachliche Kompetenz erfahrener Patentanwälte. Wir beraten Sie gerne vorab und übernehmen für Sie die Anmeldung, damit Ihr Patent oder Ihr Gebrauchsmuster erfolgreich Bestand hat.